Honorar & Kosten

Ich rechne nach den folgenden Sätzen ab:
Der Gebührenordnung für Heilpraktiker, GebüH von 1985,
und den Vergütungen für Physiotherapeuten der Privaten Krankenversicherungen.

Außerdem leisten gesetzliche Krankenkassen mittlerweile Teilzuzahlungen bei Vorlage einer ärztlichen Verordnung.

Gerne berate ich Sie hierzu telefonisch.

Beachten Sie bitte, dass die Rechnung auf jedem Fall auch dann zur Zahlung fällig ist, wenn Ihre Private Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen sollte. Klären Sie deshalb bitte die Voraussetzungen für eine Erstattung im Vorfeld eines Therapiebeginns bei Ihrer Krankenkasse ab, da diese von Kasse zu Kasse variieren und von Ihrem individuell abgeschlossenen Leistungsvertrag abhängen können.

Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich und sollten bitte rechtzeitig, spätestens jedoch 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich versäumte Termine in Rechnung stellen muss.